Neues Verpackungsgesetz: Registrierungspflicht für Händler und Produzenten, die Verpackungen in Umlauf bringen

Wer eine Verpackung erstmalig in Umlauf bringt, die für Endverbraucher bestimmt ist, muss das Recycling dieser Verpackung mitfinanzieren. Da in der Vergangenheit viele Produzenten und Händler dieser Pflicht nicht nachgekommen sind, wurde das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) geschaffen. Es ersetzt die Verpackungsverordnung von 1991 und tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

Für wen gilt das Verpackungsgesetz?

Das Gesetz gilt für alle Produzenten und Händler, die ihre Produkte verpacken und an Endverbraucher senden. Also für alle, die ihre Ware z.B. an private Haushalte, Restaurants, Hotels und Krankenhäuser in Deutschland liefern. Entsprechend gilt das Gesetz auch für Online-Händler.

Was müssen Produzenten und Händler tun?

Händler und Produzenten sind verpflichtet, sich vor dem 1. Januar 2019 bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (Zentrale Stelle) zu registrieren. Es handelt sich hierbei um eine dem Bundesumweltamt unterstellte Bundesbehörde mit hoheitlichen Aufgaben.

Welche Verpackungen müssen registriert werden?

Alle Verkaufsverpackungen, Umverpackungen und Versandverpackungen inkl. Füllmaterial müssen registriert werden. Serviceverpackungen wie Brötchentüten, Tüten für Gemüse, Fleischerpapier oder Pommes-Schalen, die erst vor Ort befüllt und an den Verbraucher weitergegeben werden, können vom Vorvertreiber registriert werden.

Vom Gesetz ausgenommen sind Mehrweg- und Einwegverpackungen, die der Pfandpflicht unterliegen, Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter und Großverpackungen für Unternehmen im B2B-Handel.

Welche Verpackungen konkret dem Gesetz unterliegen, kann in einem Branchen-Katalog nachgelesen werden. Auch Branchenlösungen sind möglich.

Welche Angaben müssen Produzenten und Händler hinterlegen?

Mindestens einmal jährlich müssen die Materialarten und das Gesamtgewicht der Verpackungen gemeldet werden. In der Regel werden Plan-Mengen und, nach Ablauf des Jahres, die tatsächlich verkauften Verpackungen (Ist-Menge) gemeldet. Daraus ergeben sich die Recyclingkosten, die ein Unternehmen tragen muss. Zusätzlich muss eine Vollständigkeitserklärung abgegeben werden.

Welche Konsequenzen drohen bei Nichtregistrierung?

Die Registrierung bei der Zentralen Stelle und die Beteiligung an einem Recyclingsystem sind gesetzlich vorgeschrieben. Nicht registrierte Verpackungen dürfen nicht verkauft werden. Neben dem Vertriebsverbot droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 100.000 Euro pro Fall für die fehlende Registrierung sowie ein Bußgeld von bis zu 200.000 Euro für die Nicht-Beteiligung an einem Recyclingsystem.

Warum wurde die Zentrale Stelle geschaffen?

Durch Gesetzesänderung sollen sich Produzenten und Händler nicht mehr ihrer Recycling-Verantwortung entziehen können. Bisher haben Unternehmen, die sich rechtskonform verhielten, die Recycling-Kosten für Trittbettfahrer mitgetragen. Künftig sollen alle für die Entsorgungskosten aufkommen. Mit der Registrierung, der Prüfung und Überwachung, soll Gerechtigkeit geschaffen werden. Die öffentliche Einsehbarkeit der registrierten Marken sorgt für Transparenz.

Übergeordnetes Ziel ist es, einen Anreiz zur Reduktion von Verpackungsmaterial zu schaffen. Denn je weniger Material anfällt, desto geringer die Recyclingkosten.

Wo muss man sich registrieren?

Auf der Website www.verpackungsregister.org können Sie Ihre Zugangsdaten beantragen und Ihre Daten erfassen. Dort finden Sie auch weiterführende Informationen zum Verpackungsgesetz, Ihrer Registrierungspflicht oder dazu, ob Ihre Verpackung von der neuen Regelung betroffen ist. Wichtig: die Registrierung muss vom Produzenten oder Händler persönlich erfolgen und darf nicht durch Dritte vorgenommen werden.

Was tut Harzer Kartonagen für die Umwelt?

Seit 1991 sind wir von der RESY Organisation für Wertstoffentsorgung GmbH zertifiziert. Das heißt, wir garantieren für alle Verpackungen mit dem RESY-Logo die vollständige Entsorgung und stoffliche Wiederverwertung. Diese Verpackungen sind umweltverträglich, können recycelt werden, bestehen zu 80% aus recyceltes Altpapier und erfüllen zudem die Vorgaben der Verpackungsverordnung für Transportverpackungen.

Wir sind FSC® zertifiziert. Verpackungen mit dem FSC®-Logo garantieren nachhaltige Forstwirtschaft und nachhaltig aus Holz hergestellte Produkte, die gesamten Produktionskette (COC) ist nachvollziehbar. Außerdem garantiert das FSC®-Logo die Vermeidung von Kahlschlag, Gentechnik und Pestiziden und sichert faire Entlohnung und sichere Arbeitsbedingungen zu

Unser Verpackungen sind außerdem nach dem internationalen Pflanzenschutzabkommen IPPC zertifiziert.

Mehr über unsere Maßnahmen zur Nachhaltigkeit:

https://www.harzerkartonagen.de/oekologisch

 

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