Die Europäische Union hat mit der neuen Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR) ein umfassendes Regelwerk verabschiedet. Die Verordnung (EU) 2025/40 ist im Februar 2025 in Kraft getreten und wird seit dem 12. August 2026 verbindlich angewendet. Doch was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen? In diesem Beitrag fassen wir die wichtigsten Änderungen zusammen und zeigen, wie Sie diese Herausforderung meistern.
Worum geht es bei der PPWR?
Das primäre Ziel der PPWR ist es, das stetig wachsende Aufkommen an Verpackungsabfällen in Europa drastisch zu reduzieren und eine funktionierende Kreislaufwirtschaft zu etablieren. Die Mitgliedsstaaten werden verpflichtet, das Pro-Kopf-Aufkommen an Verpackungsmüll bis 2030 um fünf Prozent und bis 2040 um 15 Prozent (im Vergleich zu 2018) zu senken.
Um das zu erreichen, legt die Verordnung strenge Vorgaben fest: Verpackungen müssen künftig zwingend recyclingfähig sein („Design for Recycling“). Zudem werden der Einsatz von Rezyklaten in Kunststoffverpackungen sowie verpflichtende Mehrwegquoten für bestimmte Branchen (z. B. Getränke) festgeschrieben.
Was müssen Sie als Nutzer von Verpackungen beachten?
Als Inverkehrbringer und Nutzer von Verpackungen kommen rechtliche und operative Anpassungen auf Sie zu:
- Stoffverbote: Seit dem 12. August 2026 dürfen Verpackungen mit Lebensmittelkontakt, die per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) oberhalb bestimmter Grenzwerte enthalten, nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
- Neue Herstellerdefinition: Es gelten neue rechtliche Definitionen dafür, wer „Erzeuger“ und wer „Hersteller“ einer Verpackung ist. Dies betrifft insbesondere Eigenmarken des Handels. Sie müssen prüfen, ob Sie durch die neuen Definitionen erweiterte Pflichten bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister übernehmen müssen.
- Dokumentationspflichten: Der Einsatz recyclingfähiger Materialien muss nachvollziehbar belegt werden können.
Wofür müssen wir als Hersteller sorgen?
Als Hersteller von Verpackungen stehen wir in der Pflicht, die erweiterte Herstellerverantwortung konsequent technisch umzusetzen. Wir müssen sicherstellen, dass:
- der Materialeinsatz auf das absolut notwendige Minimum reduziert wird, ohne die Schutzfunktion und Stabilität für Ihre Produkte einzubüßen.
- die von uns produzierten Kartonagen den strengen Recyclingvorgaben der PPWR vollständig entsprechen.
- Prozesse und Lieferketten so transparent sind, dass alle geforderten Nachweise für die europäischen Behörden reibungslos erbracht werden können.
Harzer Kartonagen erfüllt alle Anforderungen mit eigenem Software-Modul
Die wachsenden bürokratischen und technischen Anforderungen der EU können schnell Ressourcen binden. Bei Harzer Kartonagen haben wir frühzeitig auf die PPWR reagiert, um Ihnen den Übergang so einfach wie möglich zu gestalten.
Wir haben ein eigenes Software-Modul in unsere Prozesse integriert. Dieses Tool prüft, dokumentiert und optimiert schon bei der Verpackungsentwicklung automatisch alle relevanten PPWR-Kriterien. Von der Materialauswahl bis zur lückenlosen Recyclingfähigkeit – unsere Software stellt sicher, dass jede von uns gefertigte Verpackung zu 100 % den neuen EU-Richtlinien entspricht.
Sie erhalten von uns nicht nur eine maßgeschneiderte, sichere Verpackung, sondern auch die absolute Gewissheit, rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft, wir kümmern uns um die rechtskonforme Umsetzung.
Fragen?
Haben Sie Fragen zur neuen PPWR oder möchten Sie prüfen, ob Ihre aktuellen Verpackungen bereits den neuen EU-Richtlinien entsprechen? Rufen Sie uns einfach an oder schreiben und eine E-Mail.
